FAQ – häufige Fragen

Hier werden folgende Fragen beantwortet:


Welche Arten der Mitgliedschaft bieten wir an? Wieviel kostet die Mitgliedschaft?

Diese Informationen finden Sie unter Mitglied werden – „Welche Arten der Mitgliedschaft bieten wir an?“

Wie werde ich Mitglied?

Diese Informationen finden Sie unter Mitglied werden – „Wie werde ich Mitglied?“

Wie werde ich CSE Kunde/Kundin?

Diese Informationen finden Sie unter Mitglied werden – „Wie werde ich CSE Kunde/Kundin?“

Kann ich Carsharing auch unverbindlich ausprobieren, ohne Mitglied zu werden?

Diese Informationen finden Sie unter Mitglied werden – „Kann ich Carsharing auch unverbindlich ausprobieren, ohne Mitglied zu werden?“

Welche Nutzungsbedingungen gelten für mich als Kunde?

Die Nutzungsbedingungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Wie kündige ich?

Die Kündigungsfrist für Mitgliedschaft und Nutzungsvertrag beträgt vier Wochen zu Quartalsende (siehe Satzung, §4 Mitgliedschaft, Absatz 5 und AGB, §22 Kündigung, Sperrung). Ab diesem Zeitpunkt ist Ihre Zugangskarte gesperrt und Sie müssen uns diese zuschicken – andernfalls müssen wir „eine Aufwands- und Kostenpauschale gemäß Gebührenliste“ von 25 € berechnen (siehe AGB, §3 Kundenkarte).

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen, schicken Sie uns dazu bitte formlos eine E-Mail oder einen Brief, siehe Impressum.

Wenn Sie zwar kein Auto mehr brauchen, aber den Verein weiterhin finanziell und ideell unterstützen möchten, dann können Sie einfach nur Ihren Nutzungsvertrag kündigen und weiterhin Mitglied bleiben. Sie geben dann die Fahrzeugnutzungsrechte ab, dürfen die Fahrzeuge nicht mehr nutzen, und erhalten die Einlage auf Wunsch zurück, zahlen aber weiterhin Mitgliedsbeitrag und können sich natürlich auch im Verein engagieren, z.B. durch die Beibehaltung der Einlage als dann verzinste Einlage ab dem Zeitpunkt der Nutzungsvertragskündigung.

Bitte geben Sie genau an, was Sie kündigen wollen, z.B. nur den Nutzungsvertrag oder die gesamte Mitgliedschaft und was mit der Einlage geschehen soll.

Spätestens nach 3 Monaten erhalten Sie eine Endabrechnung. Die Einlage und Zinsen werden mit ausstehenden Posten verrechnet und auf Ihr Konto überwiesen, sofern die Einlage nicht als verzinste Einlage erhalten bleiben soll.

Bitte beachten Sie, dass Sie uns stets Ihre sich durch Umzug vielleicht geänderte Bankverbindung und Anschrift mitteilen, um unnötige neue Kosten für Sie zu vermeiden, welche wir dann zusätzlich bei Ihrer Endabrechnung berücksichtigen müssten.

Was ist mit den Benzinkosten?

Die Benzinkosten sind in unseren Preisen schon inbegriffen.

Wie funktioniert das Tanken der Fahrzeuge?

DKV-LogoUnsere eigenen Fahrzeuge sind mit DKV-Tankkarten ausgestattet, so dass Sie bei den meisten Tankstellen in Deutschland und sogar europaweit kostenfrei tanken können. Sie müssen das Fahrzeug volltanken, wenn der Tank nach Ihrer Fahrt weniger als ein Viertel voll ist (siehe AGB, §9 Benutzung der Fahrzeuge).
Zu erkennen sind die angeschlossenen Tankstellen durch das DKV-Logo im Zufahrtsbereich der Tankstelle. Sie können aber auch online nach der nächstliegenden Tankstelle suchen mithilfe des DKV Stationsfinders oder einer der DKV Apps.
Wer einmal die falsche Tankstelle erwischt hat oder aus anderes Gründen selbst bezahlen muss, schickt den Originalbeleg bitte an CSE, um eine Erstattung der Kosten zu beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge anderer Anbieter mit anderen Tankkarten ausgestattet sein können. So sind z.B. die Fahrzeuge von Scouter am Hauptbahnhof mit der AralCard ausgestattet, die nur bei Agip, Aral, BP, OMV und Westfalen akzeptiert wird (Stand: Dezember 2021). Tankbelege für selbst bezahlte Tankvorgänge bei diesen Fahrzeugen reichen Sie bitte direkt beim jeweiligen Anbieter oder bei Flinkster ein, weil wir Ihnen diese nicht erstatten können.

Dürfen auch andere Personen als das CSE-Mitglied mit dem Auto fahren?

Ja, dies ist möglich, allerdings nur im Beisein des Mitglieds. Die genaue Regelung findet sich in unseren AGB, §2 Fahrtberechtigung:

„Das Fahrzeug darf mit Zustimmung und in Anwesenheit des Kunden/der Kundin im Fahrzeug von einer anderen Person geführt werden.
[…] Der Kunde/die Kundin hat sicherzustellen, dass er/sie selbst und die zur Fahrt Berechtigten die Regelungen dieser AGB beachten, bei Fahrten mit Fahrzeugen von CSE fahrtüchtig ist/sind und eine gültige Fahrerlaubnis mitführt/en.
Der Kunde/die Kundin hat das Handeln der zur Fahrt berechtigten Personen wie eigenes Handeln zu vertreten. Der Kunde/die Kundin muss jederzeit nachweisen können, wer das Fahrzeug genutzt und geführt hat.“

Darf ich ein CSE-Fahrzeug auch für eine Fahrt ins Ausland benutzen?

Ja, innerhalb Europas ist das möglich, die Fahrt muss dazu jedoch vorher bei CSE angemeldet werden (Kontakt siehe rote Box rechts, siehe auch unsere AGB, §9 Benutzung der Fahrzeuge). Sie erhalten dann auch eine grüne Versicherungskarte und den Original-Fahrzeugschein, weil dieses z.B. im Falle einer Fahrzeugkontrolle oder eines Unfalls Probleme vermeiden oder verringern kann.

Kann ich mir aus den Flinkster-, Scouter- und sonstigen Tarifen den für mich günstigsten aussuchen und habe trotzdem freien Zugriff auf die Autos aller Anbieter?

Die Scouter- und Flinkster-Tarife gelten nur dann, wenn Sie (auch) dort Kunde/Kundin sind und eine Fahrt mit dem jeweiligen Zugang buchen, über unseren Zugang gelten immer unsere Tarife. Ausnahme: für Fahrten mit Fahrzeugen, die außerhalb des Erlanger Stadtgebiets und des Landkreises Erlangen-Höchstadts stationiert sind, haben wir den sogenannten Bundesweit-Tarif von Flinkster übernommen, genaue Informationen gibt es auch bei unseren Tarifen.

Ich habe noch eine Frage, die hier nicht beantwortet wird. An wen kann ich mich wenden?

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Unsere Kontakdaten finden Sie im Impressum. Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen.